Hinweisgeberschutzgesetz

Vertrauensanwalt für HOMANIT

Was ist ein Vertrauensanwalt?

Ein Vertrauensanwalt, auch Ombudsmann genannt, ist eine unabhängige Vertrauensperson, an die sich Mitarbeitende und Dritte wenden können, wenn sie Hinweise auf Unregelmäßigkeiten im Unternehmen geben möchten.

Vertrauensanwalt für HOMANIT ist Herr Dr. Carsten Thiel von Herff. Herr Thiel von Herff ist unparteiischer Rechtsanwalt und besitzt umfassende Erfahrungen als Vertrauensanwalt für verschiedene bekannte Unternehmen.

In Situationen, in denen sich Mitarbeitende bei Schwierigkeiten oder Problemen nicht an den Ansprechpartner innerhalb HOMANIT wenden möchten, besteht ab sofort die Alternative, einen Vertrauensanwalt zu kontaktieren. Themen, bei denen der Vertrauensanwalt als Ansprechpartner fungieren kann, sind z.B.:

  • Diebstahl, Betrug
  • Diskriminierung
  • Fehlverhalten
  • Korruption
  • Mobbing
  • sexuelle Belästigung
  • Verstöße gegen Arbeitssicherheitsrichtlinien, Datenschutzvorgaben, Qualitätssicherheitsrichtlinien oder Umweltschutzvorgaben
  • Verstöße gegen den HOMANIT Code of Conduct (Verhaltenskodex)
  • Weitergabe vertraulicher Informationen

 


Kontaktdaten des Vertrauensanwalts

Hinweise können schriftlich (über die Homepage, E-Mail, Brief, Fax), telefonisch oder persönlich an Herrn Thiel von Herff übermittelt werden:

Dr. Carsten Thiel von Herff, LL.M.

Externer Rechtsanwalt

Loebellstraße 4
33602 Bielefeld

Tel.: +49 521 557 333 0
Fax: +49 521 557 333 44
Mobil: +49 151 582 303 21
Hotline: 00800-OMBUDSMANN

E-Mail: vertrauensanwalt@thielvonherff.de

Homepage: www.report-tvh.com


Fragen und Antworten zum Vertrauensanwalt (Ombudsmann)

Im Folgenden geben wir Ihnen kurze und zusammengefasste Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Hinweisgebersystem.

Welche Aufgaben hat der Vertrauensanwalt?

Beschäftigte haben das Recht, auf Umstände hinzuweisen, die auf eine Verletzung von Gesetzen oder internen Regeln schließen lassen. Der Vertrauensanwalt nimmt die Hinweise entgegen. Er bietet einen rechtlich geschützten und vertraulichen Bereich außerhalb von Homanit an. Er klärt die hinweisgebende Person über ihre Rechte und das weitere Vorgehen auf. Nur mit dem Einverständnis der jeweiligen hinweisgebenden Person* leitet der Vertrauensanwalt den Hinweis an die Leitung der Firmenzentrale im Unternehmen weiter.

Der Vertrauensanwalt kann als Vertrauensperson in den Vorgang einbezogen werden. Er steht der hinweisgebenden Person jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

*Mit dieser und anderen Personenbezeichnungen in diesem und den Verweisdokumenten sind stets Personen oder Personengruppen jedes Geschlechts gemeint. Die Wortwahl verfolgt lediglich den Zweck, den Text sprachlich einfacher zu halten.

Wie läuft ein Hinweisverfahren ab?

Sobald ein Hinweis beim Vertrauensanwalt eingegangen ist, prüft dieser den Hinweis auf Plausibilität. Falls sich ein Verdacht auf eine Verletzung von Strafgesetzen oder ein Verstoß gegen interne Verhaltensregeln – beispielweise gegen die Verhaltensrichtlinien von HOMANIT – ergibt, leitet er unter Absprache mit der hinweisgebenden Person den Hinweis, ggf. auch anonymisiert, an HOMANIT weiter.

Der Vertrauensanwalt begleitet den Vorgang, während HOMANIT eine Unter-suchung des übermittelten Sachverhalts veranlasst. Die rechtliche Bewertung des untersuchten Sachverhalts und die Festlegung geeigneter Maßnahmen zur Beseitigung und Verhinderung inkorrekter Geschäftspraktiken erfolgen gemeinsam mit dem Vertrauensanwalt.

Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird die hinweisgebende Person hierüber im Rahmen des rechtlich Möglichen informiert. Zusätzlich kann sie sich jederzeit über den Stand des Vorgangs erkundigen.

Wer kann sich an den Vertrauensanwalt wenden?

Alle Beschäftigten und Externe, wie Lieferanten oder Dienstleister, können sich an den Vertrauensanwalt wenden.

Kann ich mich auch anonym an den Vertrauensanwalt wenden?

Ja, hinweisgebende Personen können sich auch anonym an den Vertrauensanwalt wenden. Das gilt schon bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Vertrauensanwalt. Soweit gewünscht, wahrt der Vertrauensanwalt anschließend gegenüber Homanit die Anonymität der hinweisgebenden Person.

Welche Hinweise nimmt der Vertrauensanwalt entgegen?

Der Vertrauensanwalt nimmt Hinweise auf Gesetzesverletzungen und interne Regelverstöße entgegen. Ziel ist vor allem die Aufklärung und Verhinderung von Wirtschaftsstraftaten, Bilanzdelikten und Vermögensschädigungen. Aber auch alle Verstöße gegen den HOMANIT-Verhaltenskodex, z.B. Diskriminierungen, können berichtet werden.

Was passiert mit meinem Hinweis?

Dem Hinweis wird unter Beachtung von Gesetz und den internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten nachgegangen. Dazu leitet der Vertrauensanwalt den Hinweis nach vorheriger Prüfung an den zuständigen Ansprechpartner bei Homanit weiter.

Kostet es mich etwas, wenn ich den Vertrauensanwalt in Anspruch nehme?

Nein, der Vertrauensanwalt kann von jeder Person kostenfrei in Anspruch genommen werden.

Wird der Vertrauensanwalt „Mein Anwalt“, wenn ich Kontakt mit ihm aufnehme?

Nein, der Vertrauensanwalt darf Hinweisgebende nicht in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren vertreten. Deshalb kann und darf der Vertrauensanwalt auch keine Schritte einleiten, um die individuellen Rechte oder Ansprüche der hinweisgebenden Person gerichtlich durchzusetzen.

Wie erfolgt die erste Kontaktaufnahme?

Die erste Kontaktaufnahme kann in einem Telefonat, über die Webseite, per Email, per SMS, per Post oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen.

Kann ich den Vertrauensanwalt auch persönlich aufsuchen?

Ja. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, den Vertrauensanwalt persönlich aufzusuchen und ein vertrauliches Gespräch zu führen.

Kann ich mich an den Vertrauensanwalt wenden und erst am Ende des Gesprächs entscheiden, ob der Sachverhalt und/oder meine Personalien an HOMANIT weitergegeben werden?

Ja. Der Vertrauensanwalt kann zunächst völlig vertraulich kontaktiert werden. Der Vertrauensanwalt klärt die hinweisgebende Person über seine Rechte zu Beginn des Gespräches auf. Erst am Ende des Gespräches entscheidet die hinweisgebende Person dann, ob und in welcher Form die Informationen an HOMANIT weitergegeben werden sollen.

Kann ich sicher sein, dass der Vertrauensanwalt nur die Informationen weitergibt, die ich erlaube weiterzugeben?

Ja. Allein die hinweisgebende Person entscheidet darüber, welche Informationen sie an den Vertrauensanwalt gibt und welche Informationen der Vertrauensanwalt im zweiten Schritt an Homanit weitergeben soll. Nur bei missbräuchlicher Verwendung, d.h. bei vorsätzlich falschen Hinweisen, ist der Vertrauensanwalt befugt, auch gegen den Willen der hinweisgebenden Person Informationen weiterzugeben. Darüber klärt der Vertrauensanwalt beim ersten Kontakt auf.

Ist der Vertrauensanwalt tatsächlich unabhängig?

Ja. Der Vertrauensanwalt wird als selbständiger und unabhängiger Rechtsanwalt tätig und unterliegt keinen Anweisungen von Homanit hinsichtlich der inhaltlichen Sachbehandlung. Der Vertrauensanwalt entscheidet nach eigener pflichtgemäßer Prüfung, ob und inwieweit er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt an Homanit weitergeben darf.

Bin ich als hinweisgebende Person geschützt?

Ja. Die hinweisgebende Person ist geschützt. Jede gegen die hinweisgebende Person gerichtete Vergeltungshandlung wird nicht toleriert.

Wie wird einem Missbrauch der Einrichtung (Denunziantentum) vorgebeugt?

Trotz immer wieder geäußerter Skepsis sind Fälle des Denunziantentums bei der Bestellung eines Vertrauensanwalt sehr selten. Dennoch klärt der Vertrauensanwalt die hinweisgebende Person zu Beginn des Gesprächs darüber auf, dass ein Missbrauch des Hinweismanagements nicht toleriert wird und der Vertrauensanwalt bei einem vorsätzlichen, also wissentlichen, Missbrauch verpflichtet ist, die Personalien der hinweisgebenden Person an HOMANIT weiterzugeben. In jedem Fall drohen Mitarbeitenden bei vorsätzlichem Missbrauch des Hinweismanagements disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Wie werden Datenschutz und Datensicherheit eingehalten?

Der Vertrauensanwalt stellt die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen sicher.

Wird mir sofort gekündigt, wenn ich von einem Hinweis betroffen bin?

Nein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Jedem Hinweis wird unter Beachtung von Gesetz und den internen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten nachgegangen. Erst nach Abschluss des Vorgangs wird über mögliche Maßnahmen entschieden.

Was passiert, wenn ich einen Hinweis gebe, dieser sich abschliessend aber als falsch herausstellt?

Soweit der Hinweis in guter Absicht, d.h. nicht vorsätzlich falsch, gegeben wurde, muss die hinweisgebende Person keinerlei Konsequenzen befürchten.

Muss ich mich an den Vertrauensanwalt wenden, wenn ich eine Gesetzesverletzung vermute?

Nein, die Inanspruchnahme des Vertrauensanwalt ist freiwillig. Er ist als zusätzliche Anlaufstelle eingerichtet worden.

Muss der Vertrauensanwalt meine Identität preisgeben, wenn er in einem Straf- oder Zivilverfahren als Zeuge vernommen wird?

Nein. Sollte der Vertrauensanwalt in einem Straf-, Zivil- oder sonstigen Verfahren als Zeuge vernommen werden, wird er den Namen und die Identität der ratsuchenden Person nur dann offenbaren, wenn ihm dies sowohl von HOMANIT als auch von der hinweisgebenden Person ausdrücklich gestattet worden ist.

Soll ich mich auch an den Vertrauensanwalt wenden, wenn ich mich selbst strafbar gemacht haben könnte?

Der Vertrauensanwalt kann auch dann kontaktiert werden, wenn sich die hinweisgebende Person selbst strafbar gemacht haben sollte. Zum einen kann der Vertrauensanwalt die hinweisgebende Person über seine Rechte aufklären, zum anderen wird eine Selbstanzeige im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses positiv bewertet und kann in einem möglichen späteren Gerichtsverfahren strafmildernd wirken.

Ist der Vertrauensanwalt verpflichtet, den Hinweis auf eine Straftat unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weiterzugeben?

Nein. Nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen bei wirklich schwerwiegenden Straftaten besteht für alle die Pflicht, den Hinweis auf eine Straftat an eine Staatsanwaltschaft weiterzugeben.

Wie wird ein Hinweis bearbeitet, von dem der Ansprechpartner bei HOMANIT selbst betroffen ist?

In diesem Fall kann sich der Vertrauensanwalt unmittelbar an die Geschäftsführung von HOMANIT wenden.

Darf ich den Vertrauensanwalt zum Stand des Verfahrens kontaktieren?

Die hinweisgebende Person kann sich jederzeit beim Vertrauensanwalt über den Sachstand informieren. Über die Einleitung einer Untersuchung sowie mindestens über den Abschluss des Vorgangs wird die hinweisgebende Person durch den Vertrauensanwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen unterrichtet.

Werde ich benachrichtigt, wenn mein Hinweis abgearbeitet worden ist?

Ja. Spätestens nach Abschluss des Vorgangs wird die hinweisgebende Person durch den Vertrauensanwalt im Rahmen des rechtlich Zulässigen über das Ergebnis unterrichtet.

Wie lange dauert es, bis ein Ergebnis vorliegt?

Das kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Es gibt Hinweise, die innerhalb von wenigen Stunden abschließend bearbeitet werden können. Bei umfangreichen Untersuchungen kann die Bearbeitung mehrere Wochen dauern.

Kann ich mich auch weiterhin an die bisher zuständigen Stellen wenden?

Ja. Allen Mitarbeitenden stehen weiterhin Vorgesetzte, der Betriebsrat, die Personalabteilung und die Geschäftsleitung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wen kontaktiere ich bei Kundenbeschwerden?

Der Vertrauensanwalt ist nicht für Kundenbeschwerden zuständig. Bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular.